Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gorilla Network e.U.
Stand: Mai 2025
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden im Sinne des §1 UGB (B2B). Der Vertragsschluss und die Zustimmung zu diesen AGB können auch elektronisch erfolgen, etwa per E-Mail oder über digitale Signaturtools (z. B. DocuSign, Adobe Sign). Auch digitale Kommunikation gilt als rechtswirksam, sofern keine qualifizierte Signatur gesetzlich erforderlich ist.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.3. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von der Agentur anerkannt werden. Ein Schweigen der Agentur ist nicht als Zustimmung zu werten.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Der Kunde wird auf diese Frist und Bedeutung hingewiesen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
1.6. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter von Social Media Plattformen (z. B. Meta/Facebook, Instagram, LinkedIn) Inhalte ohne Angabe von Gründen sperren oder löschen können. Für solche Plattformentscheidungen übernimmt die Agentur keine Haftung.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1. Mit der Annahme der Einladung zur Konzepterstellung entsteht ein vertragliches Vorverhältnis, das auch ohne Abschluss eines späteren Hauptvertrages durch diese AGB geregelt ist. Die entwickelten Ideen und Unterlagen unterliegen bereits diesem Schutz.
3.2. Der Kunde anerkennt die Vorleistungen der Agentur.
3.3. Urheberrechtlich geschützte Teile dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.
3.4. Auch nicht schutzfähige kreative Ideen sind eigentumsähnlich zu behandeln.
3.5. Eine Nutzung ohne weiteren Vertrag ist untersagt.
3.6. Eigene Ideen des Kunden müssen binnen 14 Tagen belegt und mitgeteilt werden.
3.7. Ansonsten gilt die Idee als von der Agentur stammend.
3.8. Eine Ablöse ist gegen angemessene Entschädigung möglich.
4. Leistungsumfang & Mitwirkung
4.1. Leistungen ergeben sich aus schriftlichen Vereinbarungen oder Angeboten.
4.2. Der Kunde muss Vorlagen binnen 3 Werktagen freigeben oder äußern. Schweigen gilt als Genehmigung. Die Agentur ist berechtigt, automatisierte E-Mails oder sonstige elektronische Kommunikation (z. B. Zeitstempel auf Onlineplattformen) als Nachweis für die Freigabe oder Zustimmung zu speichern. Eine Nichtäußerung innerhalb der gesetzten Frist gilt als Zustimmung zur jeweiligen Leistung.
4.3. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.
4.4. Der Kunde gewährleistet Rechtefreiheit bei gelieferten Inhalten und stellt die Agentur schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen
5.1. Die Agentur kann Dritte beauftragen.
5.2. Auswahl nach fachlicher Eignung.
5.3. Verpflichtungen aus laufenden Verträgen gehen bei Vertragsende auf den Kunden über.
6. Termine
6.1. Termine sind unverbindlich, außer sie sind schriftlich fixiert.
6.2. Höhere Gewalt führt zur Fristverlängerung. Bei Überschreitung von zwei Monaten: Rücktrittsrecht.
6.3. Bei Verzug: Nachfristsetzung von 14 Tagen erforderlich. Schadenersatz nur bei grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1. Die Agentur kann aus wichtigem Grund sofort kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug, Vertragsverletzung, mangelnder Bonität.
7.2. Der Kunde kann bei wesentlicher Pflichtverletzung durch die Agentur nach Fristsetzung kündigen.
8. Honorar
8.1. Das Honorar entsteht mit Leistungserbringung. Vorschüsse möglich.
8.2. Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. USt.
8.3. Zusatzleistungen & Barauslagen werden separat verrechnet.
8.4. Kostenüberschreitungen >15 % müssen gemeldet werden. Widerspruch binnen 3 Tagen.
8.5. Bei Abbruch durch Kunden: voller Honoraranspruch. Kein Nutzungsrecht ohne vollständige Zahlung.
9. Zahlung & Eigentumsvorbehalt
9.1. Rechnungen sofort fällig. Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
9.2. Gesetzliche Verzugszinsen. Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.
9.3. Zahlungsverzug führt zur Fälligkeit aller Forderungen.
9.4. Zurückbehalt von Leistungen bei Zahlungsverzug zulässig.
9.5. Terminverlust bei Ratenzahlung.
9.6. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
10. Eigentums- und Urheberrecht
10.1. Alle Arbeiten bleiben Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte nur für vereinbarten Zweck und nach voller Zahlung.
10.2. Bearbeitung/Weiterentwicklung nur mit Zustimmung.
10.3. Übernutzung bedarf separater Genehmigung und Vergütung.
10.4. Auch nach Vertragsende ist Nutzung nur mit Zustimmung erlaubt.
10.5. Staffelung der Nachvergütung bis 3 Jahre nach Vertragsende.
10.6. Doppeltes Honorar bei unrechtmäßiger Nutzung.
11. Kennzeichnung & Referenzen
11.1. Die Agentur darf Urhebervermerke anbringen.
11.2. Die Agentur darf Kundenprojekte als Referenz nennen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
12. Gewährleistung
12.1. Mängel müssen binnen 8 Tagen angezeigt werden. Danach: Genehmigung.
12.2. Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Wandlung/Minderung bei Unmöglichkeit.
12.3. Rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.
12.4. Gewährleistungsfrist: 6 Monate. Kein Rückgriff nach §933b AGBG nach einem Jahr.
13. Haftung
13.1. Leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt beim Kunden.
13.2. Keine Haftung bei rechtswidrigen Inhalten Dritter, sofern Warnpflicht erfüllt wurde.
13.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis, maximal 3 Jahre. Begrenzung auf Netto-Auftragswert.
14. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gemäß DSGVO. Bei der Nutzung von Drittanbietertools (z. B. Google Analytics) außerhalb der EU erfolgt die Datenübermittlung auf Grundlage der von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 DSGVO.
Google Analytics wird DSGVO-konform mit IP-Anonymisierung verwendet. Die Einbindung erfolgt über einen Consent-Banner.
15. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand & Erfüllungsort
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wien.
16.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die Agentur kann auch am Sitz des Kunden klagen.
16.3. Geschlechtsneutrale Formulierungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.